Schwerpunkte als Anwalt
Seit vielen Jahren helfe ich meinen Mandanten erfolgreich als Generalist, der auch Lösungen für Spezialprobleme bietet.
Dem vielfach propagierten „Fachanwaltskonzept“ halte ich entgegen, dass es in der ordentlichen Gerichtsbarkeit keine „Fachrichter“ gibt. Und das mit gutem Grund, denn jede Rechtsanwendung basiert auf allgemeinen Rechtsgrundsätzen und Prinzipien.
Als Generalist bin ich imstande, die Grundstrukturen eines Rechtskonflikts zu analysieren und kreativ Lösungsansätze des einen Rechtsgebiets auf ein anderes zu übertragen. Natürlich hilft mir dabei auch mein in vielen Jahren erworbenes Fachwissen in den von mir schwerpunktmäßig bearbeiteten Bereichen.
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im allgemeinen und besonderen Bereich des Zivilrechts, angefangen von Streitigkeiten über Verträge über Verkehrsunfallschadensregulierungen bis in das Familien- und Erbrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.
Wie Sie mich finden, erfahren Sie auf der nächsten Seite.
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